Operationen und Zweitmeinung

Martin Büdenbender / pixelio.de

Vor einem risikoreichen Wahleingriff / einer Operation: eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen
Bei ernsthaften Gesundheitsproblemen und grösseren Eingriffen wie z.B. einer Operation, einer Chemotherapie oder einer Bestrahlung sollten Sie sich selber möglichst umfassend über die Erkrankung und die verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten informieren. Fast bei jeder Erkrankung gibt es mehrere Behandlungsoptionen und nicht selten gehen auch die Meinungen von Fachleuten darüber, was in einer bestimmten Situation die «richtige Therapie» ist, auseinander. Deshalb ist es für Patienten , die vor einer folgenreichen Therapie-Entscheidung stehen, oft sinnvoll, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine ärztliche Zweitmeinung bei einer geplanten Operation, einer Bestrahlung oder einer Behandlung mit starken Medikamenten mit deutlichen Nebenwirkungen oder erheblichen Risiken sinnvoll. Die Zweitmeinung soll Ihnen Sicherheit und Vertrauen geben und Ihnen helfen, die beste Entscheidung zu treffen.
Es gibt medizinische Probleme, bei denen weitgehend klar ist, was zu tun ist. Bei zahlreichen Erkrankungen oder Gruppen von Erkrankungen bestehen jedoch regelmässig Unsicherheiten über die sinnvollste Therapie. Zudem gibt es Operationen oder Therapiemethoden, die an sich umstritten sind. Einen Anhaltspunkt finden sie auf unserer Seite «Tipps für Patienten». Bei solchen, im Fachjargon «unsichere Indikationen» genannten Fällen, ist eine Zweitmeinung oft sinnvoll.

Wann auf eine Zweitmeinung verzichten?
Bei Notfällen und wenn es eilt, kommt eine Zweitmeinung meist nicht in Frage. Jede Zweitmeinung benötigt Zeit und ein Zuwarten mit einer Behandlung bei einer akuten Situation kann die Risiken für Sie erhöhen. Auch bei medizinischen Bagatellen ist das Einholen einer Zweitmeinung unverhältnismässig.

Bei wem eine Zweitmeinung einholen?
Suchen Sie einen ausgewiesenen Spezialisten für Ihre Erkrankung. Der zweite Arzt sollte viel Erfahrung mit dem Krankheitsbild und dem Eingriff haben. Ausserdem sollte der Zweitmeinungs-Arzt neutral sein. Das ist am ehesten der Fall, wenn er nicht an der Behandlung beteiligt ist und auch nicht an dem Spital / der Klinik angestellt ist, wo der Eingriff möglicherweise durchgeführt wird.
Zudem kann es sinnvoll sein, dass ein Arzt gewählt wird, der an einem anderen Spital / einer anderen Klinik arbeitet oder ausgebildet worden ist. So ist sichergestellt, dass er nicht derselben «Schule» angehört und so wirklich eine andere Sichtweise einbringt.

«Unkollegial ist die Behandlung im direkten Auftrag des Patienten, wenn dieser erkennbar wegen desselben Leidens bereits in ärztlicher Behandlung steht. Diese Einschränkung entfällt, wenn der Patient das Behandlungsverhältnis zum bisherigen Arzt gelöst oder dieser von der Behandlung zurückgetreten ist.»

Im Zweitmeinungsverfahren darf der zweite Arzt den/die Patientin/en gemäss Standesordnung der Schweizer Ärztegesellschaft [114 KB] nicht abwerben. Theoretisch dürfte er die Behandlung übernehmen, wenn das Ihrem unbeeinflussten Wunsch als Patient entspricht. Generell ist es jedoch nicht ratsam, dass der Zweitmeinungsarzt Sie dann schliesslich selber operiert.

Wie finden Sie einen Experten für die Zweitmeinung?
Der beste Weg führt hier manchmal über die Krankenkasse (oder Unfallversicherung). Diese haben oftmals Listen mit anerkannten Fachärzten, die grosse Erfahrung mit dem Eingriff haben. Unter Umständen kann Ihnen auch der erstbehandelnde Arzt jemanden empfehlen. Jedoch sollte es sich um eine wirklich unabhängige Person handeln. Weitere mögliche Vermittler sind medizinische Fachgesellschaften, Patienten-Beratungsstellen oder Ärzte-Netzwerke.

Der Zweitarzt empfiehlt tatsächlich etwas Anderes. Was nun?
Diese Situation kann durchaus auftreten. Bedenken Sie: Jede Entscheidung hat in der Regel Vor- und Nachteile. Diese können in Risiken, Heilungschancen aber auch in der zeitlichen Perspektive (zeitlicher Aufwand, Behandlungsdauer usw.) liegen. Nur Sie können letztlich diese Vor- und Nachteile abwägen und dementsprechend entscheiden. Das kann Ihnen niemand abnehmen. Das Ziel ist, dass Sie in Ihrem Entscheidungsprozess sicherer werden.

nach: www.welches-spital.ch